News

Satzung der Föderation

Präambel:
Die unter dem Dach dieser Satzung versammelten Parteien sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, zu schützen und zu achten sowie die innere Festigkeit und das Wohlergehen zu fördern. Sie sind bestrebt, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.

Organisatorisches:
***************
§1.1 Satzung:
Diese Satzung ist für alle Mitglieder bindend und kann nur bei einem Abstimmungsergebnis von mehr als 2/3 geändert werden (siehe §1.5).

§1.2 Gleichheit
Der Bund der unter dieser Verfassung zusammengefassten Parteien ist
eine Gemeinschaft souveräner, gleichberechtigter Staaten. Alle
Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.

§1.3 Exklusivität
Das Bündnis hat föderativen Charakter und tritt gegenüber anderen Parteien als Ganzes auf. Die diplomatische Souveränität bleibt davon unberührt. Die unter dieser Satzung vereinigten Parteien können keine weiteren Bündnisse eingehen, die inhaltlich wesentlich diesem entsprechen. Jedes Föderationsmitglied ist in seinen Entscheidungen selbstbestimmt, solange dies nicht den Interessen der Föderation zuwider läuft. In der Föderation gefasste Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.

§1.4 Geltungsbereich
Dieses Bündnis ist räumlich sowie zeitlich unbegrenzt.

§1.5 Abstimmungen:
Abstimmungen können zwischen Sonntag 12.00 Uhr und Freitag 12.00 Uhr von jedem Föderationsmitglied anberaumt werden. Hierbei ist der Antrag so zu formulieren, das entweder mit „Ja“, „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ gestimmt werden kann. Sollte ein Mitglied der Meinung sein, das noch Diskussionsbedarf besteht, so ist mit „Nein“ zu stimmen. Jede Allianz hat eine Stimme im Rat. Abstimmungen sind nach Ablauf von 24h beendet. Nicht oder zu spät abgegebene Stimmen verfallen und werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Zur Beschlussfassung ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

Mitgliedschaft:
************
§2.6 Aufnahme
Die Aufnahme einer neuen Partei erfolgt durch Abstimmung (§1.5).

§2.7 Ausschluss
Bei Verstößen gegen diese Satzung wird per Abstimmung (§1.5) über den Verbleib bzw. den Ausschluss des Zuwiderhandelnden entschieden.

§2.8 Kündigung
Jedes Mitglied kann jederzeit aus dem bestehenden Vertragsverhältnis austreten.

Führung:
*******
§3.1 Führungsstab
Alle 3 Monate wird eine Wahl abgehalten in der die folgenden Positionen zu besetzen sind:
* Föderationsleiter
* Kriegsminister
* Handelsminister
* Außenminister
Oberste Priorität sollte immer das langfristige Bestehen und die innere Sicherheit der Föderation haben. Jedes Mitglied der Führung ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Föderation zu handeln.

§3.2 Föderationsleiter:
Der aktuelle Föderationsleiter ist für die Durchführung der turnusmäßigen Neuwahlen und somit für Inamtierung seines Nachfolgers verantwortlich
Es ist seine Aufgabe, Richtlinien für die Minister vorzugeben, deren Einhaltung zu überwachen und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Weisungen des Föderationsleiters sind bindend.

§3.3 Stellvertreter
Jeder Abgeordnete kann maximal zwei Stellvertreter benennen die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen. Die Stellvertreter haben so lange der Vorgesetzte zur Verfügung steht keine Entscheidungsbefugnis.

Handel:
******
§4.1 Handelsminister
Der Handel innerhalb der Föderation wird vom Handelsminister organisiert und überwacht.

§4.2 Handelsticker
Der Handelsminister verwaltet die Universumsabhängigen Handelsticker („Handel Föderation Uni1“, „… Uni2“, „… Uni3“). Diese müssen ein Mal pro Woche auf Vollständigkeit überprüft werden (Mitgliederliste von der jeweiligen Allianzführung anfordern). Mitglieder die nicht zur Föderation gehören werden nicht geduldet.

§4.3 Rabatte
Föderationsrabatte von Handelsvereinigungen sind NICHT zwingend, aber wünschenswert.

Kriege:
******
§5.1 Kriegsminister
Der Kriegsminister ist für die Planung und Koordination von Föderationskriegen verantwortlich.

§5.2 Kriegsticker
Der Kriegsminister erstellt für jeden aktuell laufenden Föderationskrieg einen Ticker. Jede Allianz meldet die an diesem Krieg aktiv beteiligten Spieler so dass diese entsprechend aufgenommen werden können.

Diplomatie:
*********
§6.1 Außenminister
Der Außenminister ist der Einzige der offizielle Statements der Föderation verfassen und veröffentlichen darf. Hierbei ist darauf zu achten das die Föderation stets als geschlossene Einheit repräsentiert wird.

§6.2 Verhandlungen
Sollte die Notwendigkeit zu diplomatischen Verhandlungen mit Dritten bestehen, so kann der Außenminister einen Delegierten benennen der diese im Sinne der Föderation führt. Der Außenminister nimmt an jeder Verhandlung zumindest hospitierend teil.

§6.3 Informationen
Informationen die potentiell von Bedeutung für die Föderation sind müssen umgehend den Föderationsgliedern mitgeteilt werden.

Föderationskrieg
**************
§7.1 Krieg von Außen
Wird einer Föderationsallianz der Krieg erklärt so hat sie dies Unverzüglich der Föderation bekannt zu machen. Zudem ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit zu benennen (diplomatische, ökonomische, militärische Unterstützung). Der Kriegsminister ist noch einmal explizit per IGM zu benachrichtigen.

§7.2 Föderationskriege
Jedes Mitglied kann einen Föderationskrieg beantragen (§1.5).
Der Föderationsleiter kann in dringenden Fällen (z.B. Angriff durch eine komplette Meta) einen Föderationskrieg ausrufen.
Nach Inkrafttreten eines Föderationskrieges hat jede im entsprechenden Universum vertretene Allianz schnellstmöglich Kriegserklärungen mit dem folgenden Inhalt an die Kriegsgegner zu versenden:
—-
„Werte <Kriegsgegner hier eintragen>,

Ihr habt eines der Mitglieder der Föderation aktiv angegriffen. Im Rahmen des Schutzbündnisses wird Euch hiermit der Krieg erklärt. Wir werden so lange kämpfen bis eine Einigung erzielt werden konnte.

Wir kämpfen als Einheit und siegen als Einheit!“
—-

§7.3 Der Föderationskrieg ist beendet wenn die angegriffene Partei oder der Föderationsleiter das Kriegsende beschließt.

§7.4 Stationierungsregelung
Im Fall eines Föderationskrieges kann auf jedem Föderationsplaneten fremdstationiert werden. Für die Ressourcenversorgung ist der Stationierende selbst verantwortlich.

Bananahead

Kommentare deaktiviert
Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.